Buchhaltungsservices
Als Beteiligter an einem Tochterunternehmen oder Joint Venture in China müssen Sie auch für die ordnungsgemäße Buchführung nach chinesischem Recht Sorge tragen, einen von den chinesischen Behörden zertifizierten Buchhalter beschäftigen. Häufig genug kommt es vor, dass die chinesische Buchführung als undurchsichtig empfunden wird, auch weil sich die Richt-linien zum Teil recht deutlich von denen anderer Länder unterscheiden. An dieser Stelle kann CSI durch den Einsatz eigener Mitarbeiter dazu beitragen, die Buchführung der chinesischen Firma durchsichtiger zu gestalten - von einzelnen Überwachungsaufgaben bis hin zur Übernahme der gesamten Buchhaltung. Sie wollen nähere Informationen? Fragen Sie uns! Einfach Kontakt aufnehmen unter +49 (172) 2109 425 oder info@csi-business.de. |